Ausnahmesituationen

In den unten angeführten Ausnahmesituationen finden Sie zusätzliche Informationen zu den Checklisten. Die Verwaltung und Regelungen rund um Schwangerschaft, Elternschaft, Adoption usw. können überaus kompliziert sein.

Was muss in Ausnahme- (beispielsweise bei einer Zwillingsgeburt oder der Adoption eines behinderten Kindes) oder Härtefällen (beispielsweise bei einer Fehlgeburt oder beim Tod der Mutter während der Geburt) geschehen? Auch hierauf müssen Sie als Arbeitgeber eingehen können und häufig noch „Ausnahmen“ zu den bereits beschriebenen Regelungen und Verwaltungsvorschriften beachten.

Sind Ihnen als Arbeitgeber Dinge begegnet, die hier nicht beschrieben sind? Melden Sie sich bei uns (per E-Mail an egalite.hommesfemmes@iefh.belgique.be) und wir suchen die Antwort für Sie.

 

Was ist bei einer Mehrlingsgeburt zu beachten?

Die Daten für die Veraltungsaufgaben und den Urlaub bei Schwangerschaft ändern sich.

  • (Spätestens) 9 (anstelle von 7) Wochen vor dem berechneten Geburtstermin legt die Arbeitnehmerin ein ärztliches Attest vor, aus dem dieses Datum hervorgeht. Sie leiten dieses Attest auch an die Krankenkasse weiter, woraufhin ein Informationsformular online von Ihnen ausgefüllt werden muss. Auf der Grundlage dieses Formulars berechnet die Krankenkasse die Entschädigung für die schwangere Arbeitnehmerin. Tatsächlich kostet eine schwangere Arbeitnehmerin das Unternehmen während des Schwangerschaftsurlaubs nichts, denn die Krankenkasse zahlt ihr eine Entschädigung.
  • Ab 8 (anstelle von 6) Wochen vor dem berechneten Geburtstermin kann die Arbeitnehmerin pränatalen Urlaub nehmen. Die ersten 7 Wochen sind fakultativ und können auf den Zeitraum nach der Geburt (postnataler Urlaub) übertragen werden.
  • Ab 8 (anstelle von 7) Kalendertagen vor dem berechneten Geburtstermin muss die schwangere Arbeitnehmerin zu Hause bleiben.
  • Wenn die Geburt vor dem berechneten Geburtsdatum stattfindet, gehen die Tage, die sie von der obligatorischen Woche der Schwangerschaftsruhe nicht aufgenommen hat, verloren. Wenn die Geburt nach dem berechneten Geburtsdatum stattfindet, wird der postnatale Urlaub verlängert und von den für den pränatalen Urlaub vorgesehenen 8 Wochen abgezogen (wenn diese noch nicht aufgenommen wurden).
  • Während der ersten 9 Wochen nach der Geburt darf die Arbeitnehmerin nicht arbeiten und ist sie zur Mutterschaftsruhe oder zum postnatalen Urlaub verpflichtet.

Diese(r) kann um 7 (anstelle von 5) Wochen verlängert werden, wenn die Zeit nicht vor der Geburt aufgenommen wurde.

Für Väter oder Miteltern ändert sich nichts bei einer Mehrlingsgeburt.

  • Als Vater oder Mitelternteil hat der/die Arbeitnehmer(in) Anspruch auf 15 Tage Geburtsurlaub, von denen Sie als Arbeitgeber die ersten 3 Tage zahlen müssen. Die übrigen 12 Tage werden von der Krankenkasse des/der Arbeitnehmer(s)(in) entschädigt. Diese Tage können in den 4 Monaten nach der Geburt als zusammenhängender Urlaub oder einzelne Urlaubstage aufgenommen werden.

 

TIPP: Eine Mehrlingsgeburt bringt auch für den Vater oder Mitelternteil eine erhebliche Veränderung mit sich. Sie können sich als Arbeitgeber für eine Ausweitung des Geburtsurlaubs auf Kosten des Unternehmens entscheiden.

Für Adoptions- oder Pflegeeltern wird der Adoptions- oder Pflegeelternurlaub verlängert.

  • Wenn gleichzeitig mehrere minderjährige Kinder adoptiert werden oder in die Pflegefamilie kommen, wird der Adoptions- oder Pflegeelternurlaub um 2 Wochen verlängert.

 

Was ist zu beachten, wenn das Kind nach der Geburt krank wird?

Wenn das Kind nach der Geburt krank wird und ununterbrochen im Krankenhaus bleibt, wird der postnatale Urlaub der Arbeitnehmerin um die Anzahl der Tage verlängert, an denen das Kind im Krankenhaus blieb (ausgenommen die ersten 7 Tage seit der Geburt).

Wenn das Kind beispielsweise krank ist und das Krankenhaus erst nach 14 Tagen verlassen darf, wird der postnatale Urlaub der Arbeitnehmerin nicht 9, sondern 10 Wochen betragen.  

Wenn das Kind kurz nach der Geburt krank wird und ins Krankenhaus aufgenommen wird, zwischenzeitlich aber zu Hause gewesen war, gilt diese Regelung nicht und wird der postnatale Urlaub nicht verlängert.

TIPP: Als Arbeitgeber können Sie betrachten, ob der postnatale Urlaub der Mutter verlängert werden kann (auf Ihre Kosten als Arbeitgeber). Mit einem Neugeborenen, das erneut im Krankenhaus aufgenommen werden muss, ist eine ruhige Anpassung an das neue Leben nicht möglich und liegt eine Situation vor, für die zusätzliche Zeit frei gemacht werden kann.

 

Was ist zu beachten, wenn die Arbeitnehmerin eine Fehlgeburt hatte?

Wenn die Arbeitnehmerin das Kind nach dem 180. Tag der Schwangerschaft verliert, hat sie Anspruch auf die vollen 15 (bis maximal 19) Wochen Mutterschaftsruhe.

Diesen Anspruch hat die Arbeitnehmerin nicht, wenn sie das Kind vor dem 180. Tag der Schwangerschaft verliert, es sei denn, ein Arzt stellt fest, dass es sich um eine Geburt handelte.

Für die weiteren Verwaltungsaufgaben und Verpflichtungen verweisen wir auf Checkliste 3.

Verwenden Sie in diesem Fall zusätzliche Aufmerksamkeit auf die Rückkehr der Arbeitnehmerin an ihren Arbeitsplatz. Beziehen Sie beispielsweise den (internen) Gefahrenverhütungsberater, einen Psychologen oder einen anderen professionellen Helfer ein. Sie können Ihnen zusätzliche Informationen verschaffen und Sie bei der korrekten Kommunikation mit der Arbeitnehmerin und ihren Kollegen unterstützen.

 

Was ist zu beachten, wenn das Kind des/der Arbeitnehmer(s)(in) eine körperliche oder geistige Behinderung oder Erkrankung hat?

Dies hat Einfluss auf den Elternschafts- sowie den Adoptions- und Pflegeelternurlaub.

Um Anspruch auf eine Urlaubsanpassung für ein Kind mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder Erkrankung zu haben, muss das Kind die folgende Behinderung oder Erkrankung haben (gemäß dem Gesetz vom 14. Dezember 2018 über verschiedene Beschäftigungsbestimmungen):

  • durch einen körperlichen oder geistigen Behinderungsgrad von mindestens 66 %, oder
  • durch einen Zustand, der zur Vergabe von mindestens 4 Punkten auf Säule 1 der medizinisch-sozialen Skala führt, oder
  • durch eine Erkrankung, die dazu führt, dass in den drei Säulen der medizinisch-sozialen Skala zusammen mindestens 9 Punkte vergeben werden.

In diesem Fall wird der Anspruch auf Elternschaftsurlaub verlängert, bis das Kind das 21. Lebensjahr erreicht hat (anstelle des 12. Lebensjahres bei anderen Kindern).

Der Adoptions- oder Pflegeelternurlaub verdoppelt sich auf 12 Wochen bei Adoption oder Übernahme eines Kindes mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder Erkrankung.

 

Was ist zu beachten, wenn die Mutter ins Krankenhaus aufgenommen wird oder bei der Geburt verstirbt?

Eine schreckliche Situation, auf die Sie als Arbeitgeber dennoch vorbereitet sein müssen. Deshalb stellen wir Ihnen auch hierzu zusätzliche Informationen zur Verfügung.

Wenn die Mutter ins Krankenhaus aufgenommen wird oder verstirbt, kann der Mitelternteil (Vater, Mitmutter oder der zusammenlebende Partner des heterosexuellen Vaters oder der verheiratete oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebende (rechtmäßig oder seit drei Jahren dauerhaft und gefühlsmäßig) Partner der Mutter) die Mutterschaftsruhe (ganz oder teilweise) in Geburtsurlaub umwandeln. In diesem Fall tritt der Mitelternteil an die Stelle der Mutter und gelten die bestehenden Urlaubs- und Schutzregelungen zum Schutz vor Entlassung wie in Checkliste 3 beschrieben.

Beim Tod der Mutter nimmt der Mitelternteil die restliche Mutterschaftsruhe als Geburtsurlaub auf.

  • Der Mitelternteil muss Sie als Arbeitgeber innerhalb von sieben Tagen nach dem Todestag mittels Bescheinigung der Krankenkasse über den Tod der Mutter informieren. Diese schriftliche Mitteilung muss das Anfangsdatum und die voraussichtliche Dauer des Urlaubs enthalten.

Bei der Aufnahme der Mutter ins Krankenhaus nimmt der Mitelternteil einen Teil der Mutterschaftsruhe als Geburtsurlaub auf. Diesbezüglich gelten einige Bedingungen:

  • Der Geburtsurlaub tritt erst ab dem 8. Tag nach der Geburt des Kindes in Kraft.
  • Das Kind hat das Krankenhaus verlassen.
  • Die Krankenhausaufnahme der Mutter dauert länger als 7 Tage.

Die Übernahme der Mutterschaftsruhe als Geburtsurlaub durch den Mitelternteil endet, wenn die Mutter das Krankenhaus verlässt oder die Dauer der Mutterschaftsruhe aufgebraucht ist.

  • Der Mitelternteil muss Sie als Arbeitgeber innerhalb von sieben Tagen nach dem Tag der Krankenhausaufnahme mittels Bescheinigung der Krankenkasse über die Aufnahme informieren. Diese schriftliche Mitteilung muss das Anfangs- und die voraussichtliche Dauer des Urlaubs enthalten.

TIPP: Der Mitelternteil erhält für diesen umgewandelten Geburtsurlaub eine Entschädigung von der Krankenkasse, die allerdings niedriger als der Lohn ist. Und das zu einer Zeit, in der die Familie zusätzliches Geld für das neue Familienmitglied, die Krankenhauskosten oder die Begräbniskosten benötigen kann. Schauen Sie, ob Sie als Arbeitgeber einen Teil des Geburtsurlaubs mithilfe einer Lohnzulage finanziell unterstützen können.

Schenken Sie in diesem Fall der Rückkehr des/der Arbeitnehmer(s)(in) an den Arbeitsplatz zusätzliche Aufmerksamkeit. Beziehen Sie beispielsweise den (internen) Gefahrenverhütungsberater, einen Psychologen oder einen anderen professionellen Helfer ein. Sie können Ihnen zusätzliche Informationen verschaffen und Sie bei der korrekten Kommunikation mit der Arbeitnehmerin und ihren Kollegen unterstützen.

 

Was ist Pflegeurlaub? Gibt es einen Unterschied zum Pflegeelternurlaub?

Pflegeurlaub kann nur bei kurzfristiger Pflege aufgenommen werden. Pflegeelternurlaub kann bei langfristiger Pflege von wenigstens 6 Monaten aufgenommen werden (siehe Checkliste 6).

Jede Pflegefamilie hat sowohl bei kurzfristiger als auch langfristiger Pflege Anspruch auf 6 Tage Pflegeurlaub pro Jahr. Dieser Urlaub kann nur für Aktivitäten aufgenommen werden, die in direktem Zusammenhang mit dem Engagement als Pflegefamilie stehen. Wenn die Pflegefamilie aus 2 Pflegeeltern besteht, muss dieser Pflegeurlaub (6 Tage) zwischen beiden aufgeteilt werden.

TIPP: Sie können sich als Arbeitgeber für eine Ausweitung des Pflegeurlaubs auf Kosten des Unternehmens entscheiden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung.

 

Wann wird der Adoptions- oder Pflegeelternurlaub um einige Tage oder Wochen verlängert?

Als Adoptiv- oder Pflegeelternteil hat der/die Arbeitnehmer(in) in der Regel Anspruch auf maximal 6 Wochen Adoptions- oder Pflegeelternurlaub. Jeder Elternteil eines Paares, das ein Kind adoptiert oder in die Pflegefamilie aufnimmt, hast Anspruch auf diese 6 Wochen. Die 6 Wochen müssen nicht vollständig aufgenommen werden, aber über einen ununterbrochenen Zeitraum von wenigstens 1 Woche.

Ab dem 01. Januar 2021 wird die Dauer, die zwischen den Adoptiv- oder Pflegeeltern aufzuteilen ist, um 1 Woche erhöht werden. Ab dem 01. Januar 2023, 2025 und 2027 kommt jeweils eine weitere Woche hinzu.

Diese 6 Wochen können in bestimmten Fällen um einige Tage oder Wochen verlängert werden:

  • wenn der/die Arbeitnehmer(in) allein adoptiert: Verlängerung um 1 Woche;
  • wenn der/die Arbeitnehmer(in) zusammen mit einer anderen Person (2 Adoptiveltern) adoptiert: Verlängerung um 1 Woche für nur 1 Elternteil;
  • Wenn das Kind, das adoptiert oder in die Pflegefamilie aufgenommen wird, eine körperliche oder geistige Behinderung oder Erkrankung hat, wird die Urlaubsdauer auf 12 Wochen verdoppelt.

 

Hat ein Mitelternteil auch Anspruch auf Adoptionsurlaub?

Wenn der Mitelternteil ein Adoptionsverfahren eingeleitet hat, kann man als Mitelternteil Adoptionsurlaub nehmen. Ein Adoptionsverfahren ist nur möglich, wenn die Person kein gesetzlicher Elternteil des Adoptivkindes ist und deshalb nicht in der Geburtsurkunde eingetragen ist.

Weitere Informationen zum Adoptionsurlaub finden Sie in Checkliste 6.

ACHTUNG: Die Dauer des Adoptionsurlaubs wird verringert um:

  • 1 Woche, wenn bereits 1 bis 5 Tage Geburtsurlaub genommen wurden;
  • 2 Wochen, wenn bereits mehr als 5 Tage Geburtsurlaub genommen wurden.