Abschalten

Die heutigen Zeiten und Technologien machen es mehr und mehr möglich, ständig erreichbar zu sein. Dies vereinfacht die Einführung von Maßnahmen wie Teleheimarbeit oder mobile Telearbeit.

Gleichzeitig besteht ein erhöhtes Risiko, dass die Grenze zwischen Berufs- und Privatleben verwischt wird und das Gleichgewicht zwischen beiden gestört wird.

Im Folgenden finden Sie einige Tipps zur Unterstützung einer guten Kombination von Berufs- und Privatleben, auch im Hinblick auf die Erreichbarkeit.

Wie auch bei anderen Maßnahmen ist es wichtig, die Wünsche ALLER Mitarbeiter/-innen zu berücksichtigen, wenn es um die Ausarbeitung von Vereinbarungen oder die Umsetzung von Verhaltenskodizes zur (Un-)Erreichbarkeit geht. Oft gibt es große Unterschiede in den Präferenzen (der eine bevorzugt eine lange Mittagspause und wird abends noch einige Mails checken, der andere bevorzugt es, sich zu konzentrieren und mit der Arbeit abzuschließen, wenn er nach Hause geht). Eine gute Politik lässt daher den Beschäftigten selbst die Freiheit, bestimmt aber, was erwartet wird und was nicht. Wie immer sind klare Erwartungen, eine offene Kommunikation und eine rechtzeitige Bewertung der Maßnahmen wichtig.

Machen Sie klare Erwartungen bezüglich des Abschaltens und der Nutzung digitaler Kommunikationsmittel.

Seit dem 9. April 2018 schreibt das Gesetz (Gesetz Kris Peeters) vor, dass Sie sich regelmäßig im Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (oder mit der Gewerkschaft oder, in Ermangelung der beiden ersteren, direkt mit Ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über da Abschalten und die Nutzung digitaler Kommunikationsmittel beraten müssen.

Dabei können dann Vorschläge in Bezug auf die Erwartungen gemacht werden. Hier sind einige unverbindliche Beispiele für solche Erwartungen:

  • Es wird nicht erwartet, dass nach 17 Uhr eingehende E-Mails noch am selben Tag gelesen und beantwortet werden.
  • Es wird erwartet, dass eingegangene Mails von 3 Arbeitstagen angemessen beantwortet werden.
  • Es wird nicht erwartet, dass man an WhatsApp-Gruppen mit Kollegen teilnimmt.
  • Es wird nicht erwartet, dass man zwischen 12 Uhr und 13 Uhr telefonisch erreichbar ist, wenn man von zu Hause aus arbeitet.
  • Es wird erwartet, dass man bei Telearbeit zwischen 10 Uhr und 12 Uhr und zwischen 13 Uhr und 15 Uhr telefonisch erreichbar ist.

Diese Erwartungen können z. B. in einem Verhaltenskodex festgesetzt werden. Auf diese Weise ist Ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern klar, auf welcher Grundlage sie beurteilt werden, und sie behalten die Freiheit, ihren Arbeitstag nach einem für sie passenden Arbeitsrhythmus zu gestalten.

 

Treffen Sie Vereinbarungen über die Kommunikation während des (thematischen) Urlaubs Ihres/ihrer Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin.

Die Checklisten beschreiben all die verschiedenen Arten von Urlaub, die Ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entsprechend ihrer Rolle als Eltern oder Betreuer zur Verfügung stehen.

Während dieser Urlaubszeiten, die sich manchmal über einen längeren Zeitraum erstrecken können, kann es nützlich sein, gelegentlich Kontakt mit Ihrem/Ihrer Arbeitnehmer/-in zu haben. Zum Beispiel über das genaue Datum der Rückkehr, administrative Angelegenheiten, aber auch über angenehme Ereignisse wie die ersten Bilder des Kindes und Glückwünsche zu Geburtstagen. Ihr(e) Mitarbeiter/-in erhält das Signal, dass er/sie nicht vergessen wird und immer noch ein wesentlicher Bestandteil des Unternehmens ist.

Aber begrenzen Sie auch diesen Kontakt. Der Urlaub wurde genommen, um Zeit mit der Familie zu verbringen, damit man an diesen Tagen mit der Arbeit abschließen kann. Vermeiden Sie daher so weit wie möglich Fragen zum Inhalt.

Besprechen Sie im Voraus mit Ihrem/Ihrer Mitarbeiter/-in, welche Erwartungen und Wünsche Sie beide in dieser Zeit haben, was die Kommunikation angeht.