Familienunterstützung

Eine Arbeit, insbesondere eine Vollzeitbeschäftigung, mit einer Familie zu vereinbaren, ist keine leichte Aufgabe. Die Belastung durch Hausarbeit und Pflege hindert die Beschäftigten manchmal daran, ihre private Zeit für sich selbst oder für ihre Lieben zu nutzen.

Die Auslagerung von Pflege- oder Haushaltsaufgaben kann die Mitarbeiter entlasten. Diese Dienste sind jedoch nicht immer für jeden zugänglich. Als Arbeitgeber können Sie Ihr Personal auf verschiedene Weise unterstützen. Diese Formen der Unterstützung und Dienstleistungen können auch entscheidende Faktoren sein, um den geeignetsten Kandidaten im „Krieg um die Talente“ für sich zu gewinnen und zu halten.

Nachstehend finden Sie einige Ideen. Die meisten sind budgetfreundliche Optionen, so dass auch kleine Unternehmen davon Gebrauch machen können.

Bieten oder unterstützen Sie die Kinderbetreuung für Ihre Arbeitnehmer/-innen.

Berufstätige Eltern brauchen Kinderbetreuung. Dies ist jedoch nicht immer leicht zu organisieren. Es gibt keinen Platz oder die Kindertagesstätte ist weit von Ihrem eigenen Arbeitsplatz entfernt. Daher können Sie als Arbeitgeber prüfen, wie Sie diesem Bedürfnis entgegenkommen können.

Eine Möglichkeit ist natürlich die Kinderbetreuung in Ihrem eigenen Unternehmen. Wenn es die finanzielle Lage Ihres Unternehmens zulässt, kann dies sicherlich für Ihre eigenen Mitarbeiter/-innen praktisch sein, weil sie keine Zeit damit verlieren, ihre Kinder zu bringen oder abzuholen.

Sie können Vollzeit-Kinderbetreuung anbieten, nur während der Ferienzeiten oder für eine maximale Anzahl von Tagen pro Jahr (z. B. für kranke Kinder, die nicht mehr in der "regulären" Kindertagesstätte betreut werden dürfen).

Kind en Gezin (Flandern), Office de la naissance et de l'enfance (ONE) (Wallonie) oder das Familienportal der deutschsprachigen Gemeinschaft bieten wertvolle Informationen über die Organisation einer Kinderbetreuung.

Wenn es nicht möglich ist, selbst eine Kinderbetreuung einzurichten, Sie aber Mittel dafür zur Verfügung stellen können, besteht die Möglichkeit, mit Kinderbetreuungsinitiativen in der Nähe Ihres Unternehmens oder mit anderen Organisationen, die Kinderbetreuung anbieten, zusammenzuarbeiten. Es gibt verschiedene Formeln, von externen Kinderbetreuern, die die Kinder in einem Raum in Ihrem Unternehmen betreuen, bis hin zu den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern selbst, die 1 Tag pro Woche als Kinderbetreuer/-in eingesetzt werden. Es steht Ihnen frei, die Form der Zusammenarbeit und die Vereinbarungen zu bestimmen.

Darüber hinaus können Kosten, die Ihrem Unternehmen für die Einrichtung von Tagesstätten für Kinder unter 3 Jahren entstehen, als abzugsfähige Berufsausgaben eingereicht werden. Zu diesem Zweck können Sie bei Kind en Gezin (Flandern), ONE (Wallonie) oder dem Familienportal der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Bescheinigung über die entstandenen Kosten beantragen. Es muss sich daher um eine Kindertagesstätte handeln, die von einer der oben genannten Stellen oder unter deren Aufsicht anerkannt, zugelassen oder subventioniert wird.

Achtung: Es gibt einige zusätzliche Bedingungen. Der Betrag muss direkt an die Kindertagesstätte oder an Kind en Gezin (Flandern), ONE (Wallonie) oder das Familienportal der Deutschsprachigen Gemeinschaft gezahlt werden. Außerdem darf die Kindertagesstätte die erhaltene Zahlung nur zur Finanzierung von Betriebs-, Infrastruktur- und Ausrüstungskosten (Möbel, Bücher, Spielzeug …) für die Schaffung von Unterkünften für Kinder unter 3 Jahren oder für die Erhaltung von bereits zu diesem Zweck geschaffenen Unterkünften verwenden. Die Ausgaben dürfen also nicht zur Erstattung der normalen Kinderbetreuungskosten verwendet werden, die die Eltern für ihre Kinder zahlen.

Als Arbeitgeber/-in können Sie auch Plätze in bestehenden Tagesstätten kaufen oder mieten. Sie treffen dann mit der Kindertagesstätte ein Abkommen für eine Reihe von Plätzen. Dieses Abkommen und die darin getroffenen Vereinbarungen sind frei wählbar.

  • Gekaufte Plätze stehen ausschließlich den Mitarbeitern Ihres Unternehmens zur Verfügung, so dass die notwendigen Plätze immer frei bleiben.
  • Die gemieteten Plätze stehen den Mitarbeitern Ihres Unternehmens nur zu bestimmten vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Das Abkommen wird auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmt. Außerhalb dieser Zeiten oder wenn der Platz nicht von einem Mitarbeiter besetzt ist, steht der Platz für andere Eltern zur Verfügung.

Sie können als Arbeitgeber ganz oder teilweise zu den Kosten beitragen, die Eltern für die Betreuung zahlen. Diese Option kann auch in ein „flexibles Entlohnungssystem“ eingebaut werden, bei dem ein Teil des Gehalts durch andere außergesetzliche Leistungen ersetzt wird, die der/die Arbeitnehmer/-in wählen kann.

Achtung: Berücksichtigen Sie nur Kindertagesstätten, die die Genehmigungs- oder Subventionsbedingungen erfüllen. Sie finden sie bei Kind en Gezin, ONE oder dem Familienportal der deutschsprachigen Gemeinschaft.

Achtung: In diesem Fall gilt die oben erwähnte Regelung der abzugsfähigen Berufsausgaben nicht, da hier das Budget zur Erstattung der normalen von den Eltern für ihre Kinder bezahlten Kinderbetreuungskosten verwendet wird.

Wenn die oben genannten Möglichkeiten nicht im finanziellen und praktischen Rahmen Ihres Unternehmens liegen, können Sie sich einen Überblick über die Kinderbetreuung in der Nähe Ihres Unternehmens verschaffen. Sie können sich jederzeit an die örtliche Behörde der Gemeinde oder Stadt wenden, in der Ihr Unternehmen ansässig ist. Sie können Ihnen einen Überblick geben und auch den Bedarf an Kinderbetreuung ermitteln. Sie geben diesen Bedarf an Kind en Gezin, ONE oder die deutschsprachige Gemeinschaft weiter, damit eine ausreichende Kinderbetreuung organisiert werden kann. Ein kleiner Aufwand, aber auf lange Sicht kann dies für Ihre Mitarbeiter/-innen einen Riesenunterschied bedeuten.

 

Bereitstellung anderer familienunterstützender Dienstleistungen, wie z. B. eines Bügelservice.

Mehrere Organisationen bieten die Möglichkeit, einen Bügelservice in Ihrem Unternehmen zu organisieren. Als Arbeitgeber/-in können Sie mit einer dieser Organisationen einen Vertrag abschließen, für den Sie sich finanziell engagieren.

Arbeitnehmer/-innen bringen ihr Bügelwäsche zur Arbeit oder zu einer zentralen Stelle, eine Haushaltshilfe holt sie ab und bringt sie zurück. Ihre(e) Arbeitnehmer/-in kann die Haushaltshilfe einfach und kostengünstig mittels Dienstleistungsschecks bezahlen. Oder Sie können diesen Service in eine flexible Entlohnung“ umwandeln und als Arbeitgeber/-in die Kosten (teilweise) übernehmen.